5 Dinge, die du über welche Kosten der Vermieter umlegen darf wissen musst

Kosten, die ein Vermieter auf seine Mieter umlegen darf

Hallo zusammen! Wenn man eine Wohnung mietet, stellt sich oft die Frage, welche Kosten der Vermieter an die Mieter umlegen darf. In diesem Text gehe ich darauf ein und erkläre Dir, welche Kosten der Vermieter an Dich weitergeben darf. Lasst uns also loslegen!

Der Vermieter darf Kosten für die allgemeine Betriebskosten in der Wohnung, wie z.B. Wasser, Heizung, Müllabfuhr, etc. an den Mieter weitergeben. Er darf auch Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes, z.B. für Reparaturen, Renovierungen, Gartenpflege, etc. auf den Mieter umlegen. Allerdings dürfen die Kosten nicht überhöht sein und müssen im Mietvertrag festgelegt werden.

Mieter: Nicht für Verwaltungskosten & Co. aufkommen

Du musst als Mieter also nicht für Verwaltungskosten, Bankgebühren, Porto, Zinsen, Telefon, Reparaturen, Instandhaltungen oder Rücklagen aufkommen. Diese Kosten fallen nicht unter die Nebenkosten und sind daher auch nicht umlagefähig. Es ist wichtig zu wissen, dass du nicht für Kosten aufkommen musst, die nicht als Nebenkosten gelten. Damit du auf der sicheren Seite bist, solltest du dir über die Details des Mietvertrags immer im Klaren sein.

Mieterrecht: Nur Betriebskosten in Rechnung stellen

Du als Mieter hast das Recht, dass dir nur die Betriebskosten in Rechnung gestellt werden, die durch das Eigentum oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks entstehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Müllentsorgung, Grundsteuer, Wasser, Heizung oder die Instandhaltung der Gebäude. Der Vermieter ist aber nicht berechtigt, weitere Kosten an dich zu übergeben, die nicht unter die Betriebskosten fallen. Ebenso darf er keine Erhöhung der Kosten vornehmen, ohne vorherige Abstimmung mit dem Mieter.

Nebenkosten bei Wohnungsanmietung: 2,19 Euro/qm & Monat

Du musst bei der Anmietung einer Wohnung nicht nur die Miete selbst berücksichtigen, sondern auch die Nebenkosten. Laut Stiftung Warentest zahlst du im Schnitt 2,19 Euro pro Quadratmeter und Monat für Müllabfuhr, Hauswart und andere Nebenkosten. Sollten die Nebenkosten zu niedrig kalkuliert worden sein, dann kann es sein, dass du sie nachzahlen musst. Es lohnt sich deswegen, beim Mietvertrag genau hinzuschauen, welche Kosten auf dich zukommen. Auch wenn es dir nicht immer leicht fällt, solltest du dir die Zeit nehmen und die Nebenkostenabrechnung jährlich genau prüfen. So kannst du eine Nachzahlung vermeiden und Geld sparen!

Mieter müssen für Kosten im Zusammenhang mit dem Mietshaus aufkommen

Normalerweise musst du als Mieter für alle Kosten aufkommen, die im Zusammenhang mit deinem Mietshaus stehen. Dazu gehören die Grundsteuer, die Gebühren für Wasser, Abwasser, Beleuchtung, Schornstein- und Straßenreinigung sowie die Kosten für die Müllabfuhr. Sollte dein Mietshaus noch über einen Fahrstuhl, einen Garten, einen Hausmeister, eine Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabel oder einen Waschraum verfügen, musst du auch hierfür die Kosten tragen. Insbesondere bei Gemeinschaftsanlagen wie zum Beispiel dem Fahrstuhl ist es wichtig, dass die Kosten gerecht auf die Mieter aufgeteilt werden.

 Vermieterkosten umlegen

Gebäudeversicherung: Wie Mieter*innen profitieren & was sie wissen müssen

Aber warum muss man auch für die Gebäudeversicherung bezahlen? Kurzum: Weil auch Mieter*innen von der Gebäudeversicherung profitieren. Denn diese schützt nicht nur den Vermieter, sondern auch seine Mieter*innen. Sie bezahlen nicht nur für den Schutz des Gebäudes, sondern auch für den Schutz ihrer eigenen Einrichtungsgegenstände. Sollte es zu Schäden oder Zerstörungen am Gebäude oder zu einem Verlust von Einrichtungsgegenständen kommen, ist der Vermieter durch die Versicherung abgesichert und kann die entstandenen Kosten gegenüber der Versicherung geltend machen. Dadurch sind auch die Mieter*innen geschützt, denn die Kosten, die der Vermieter aufgrund der Schäden tragen muss, müssen nicht von ihnen übernommen werden.

Die Gebäudeversicherung ist ein wichtiger Teil des Mietverhältnisses und sollte daher nicht unterschätzt werden. Sie bietet eine wertvolle Absicherung für beide Seiten. In der Regel sind Mieter*innen und Vermieter*innen an die Versicherungsbedingungen gebunden, die in den Vertragsbestimmungen vereinbart wurden. Daher sollten sich Mieter*innen vor Abschluss des Mietvertrags über die Bedingungen der Gebäudeversicherung informieren und sich mit dem Inhalt des Versicherungsvertrages vertraut machen.

Mieter können aufatmen: Schornsteinreinigung, Kehrgebühren & Immissionsmessungen umlagefähig

Du als Mieter kannst aufatmen, denn sowohl Schornsteinreinigungen als auch Kehrgebühren und Immissionsmessungen können grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden. Diese Kosten gehören zu den laufenden öffentlichen Lasten und sind laut § 2 der Betriebskostenverordnung umlagefähig. Dies bedeutet, dass Dein Vermieter Dir die Kosten für die Schornsteinreinigung, Kehrgebühren und Immissionsmessungen in Rechnung stellen darf. Trotzdem solltest Du Dich immer genau über die Kosten informieren, die Dir in Rechnung gestellt werden. Denn nicht alle Kosten, die Dein Vermieter in Rechnung stellt, können auf Dich umgelegt werden.

Wartungen & Kosten – Frage Vermieter & überprüfe Vertrag

Du solltest dich bei Fragen zu Wartungen und deren Kosten immer an deinen Vermieter wenden. Dieser kann dir genau erklären, welche Wartungen in deinem Fall notwendig sind und wie viel diese jeweils kosten. In der Regel werden die notwendigen Wartungen in deinem Mietvertrag festgehalten. So hast du eine Grundlage, um die Kosten zu überprüfen. In manchen Fällen können die Kosten auch durch eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Vermieter festgelegt werden. Wenn du Fragen zu den Kosten oder zur Art der Wartung hast, solltest du diese immer direkt mit deinem Vermieter besprechen. Auch wenn du den Eindruck hast, dass die Kosten unangemessen hoch sind, kannst du deinen Vermieter ansprechen, um eine gütliche Einigung zu finden. Du kannst den Vermieter dann auch bitten, die Kosten niedriger anzusetzen, wenn es nicht nötig ist, die Wartungen so häufig durchführen zu lassen.

Grundsteuer auf Mieter umlegen: Recht auf Ermäßigung?

Klar, dein Vermieter darf die Grundsteuer auf dich als Mieter umlegen. Allerdings nur, wenn im Mietvertrag die Zahlung von Nebenkosten, zu denen gemäß Betriebskostenverordnung (BetrkV § 2 Nr 1) auch die Grundsteuer zählt, vorgesehen ist. Herzlichen Glückwunsch, wenn das schon in deinem Mietvertrag steht. Dann hast du als Mieter ein Recht auf eine entsprechende Ermäßigung der Grundsteuer. Allerdings musst du immer darauf achten, dass dein Vermieter den Richtlinien der Gemeinde folgt und die Grundsteuer nicht überhöht.

Grundsteuer: Wie Mieter und Vermieter sie teilen

Du als Mieter kannst dir vorstellen, dass die Grundsteuer eine Art Abgabe ist, die an deinen Vermieter gezahlt werden muss. Er ist verpflichtet, diese an die Gemeinde oder den Staat abzuführen. Der Vermieter darf die Grundsteuer dann auf Dich, als Mieter, umlegen. Das bedeutet, er kann diese Kosten in der Miete an dich weitergeben. So trägst Du einen Teil der Kosten und er den anderen.

Vermieter darf keine Fragen zur Religion oder Familie stellen

Du möchtest in eine neue Wohnung ziehen, aber dein Vermieter stellt dir Fragen zu deiner Religion, deiner Familie oder ob du Vorstrafen hast? Dann solltest du wissen, dass der Vermieter dir diese Fragen nicht stellen darf. Er darf lediglich erfragen, wie viele Personen in die Wohnung einziehen und ob du Haustiere hast, sofern diese über Kleintiere hinausgehen. Solche Fragen sind unzulässig und du musst sie nicht beantworten. Allerdings ist es wichtig, dass du bei Haustieren, die über Kleintiere hinausgehen, den Namen des Tieres nennst. So kann dein Vermieter sicherstellen, dass die Wohnung und dein Tier zusammenpassen.

 Kostenumlage durch Vermieter

Kleinreparaturen: Absichere Dich finanziell mit einer Obergrenze

Gemeint sind damit alle kleinen Reparaturen, die in einem Jahr anfallen können. Das kann ein tropfender Wasserhahn sein, aber auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschaltern und Steckdosen. Wenn Du eine solche Kleinreparaturklausel abschließt, ist es wichtig, dass Du eine Obergrenze angeben musst für alle Reparaturen, die innerhalb eines Jahres anfallen. So hast Du die Kosten immer im Blick und kannst Dich besser finanziell absichern.

Mieterpflichten: Sorge für Ordnung & Fordere Recht auf Instandhaltung ein

Du als Mieter bist daher dazu verpflichtet, deine Wohnung in Ordnung zu halten und Regelmäßigkeiten wie den eigenen Müll zu entsorgen. Sollte es jedoch zu größeren Schäden kommen, wie etwa Leckagen an Wasser- oder Gasleitungen, ist der Vermieter dazu verpflichtet, diese zu beheben. Er muss sich dazu an den gesetzlichen Vorschriften orientieren und sollte die nötigen Reparaturen zeitnah ausführen. Sollte er dies nicht tun, kannst du als Mieter dein Recht einfordern, dass deine Wohnung instand gehalten wird.

Gebäudeversicherung: Mieter müssen nicht draufzahlen!

Du musst als Mieter nicht unter dem Strich draufzahlen, wenn der Vermieter die Kosten der Gebäudeversicherung auf die Mietergemeinschaft umlegt. Dies ist in § 2 Nr 13 geregelt. Doch worum handelt es sich dabei? Es geht um Versicherungen, die das Gebäude vor Schäden durch Feuer, Sturm, Wasser und andere Elementarereignisse schützen. Diese Kosten werden als umlagefähige Kosten in den Nebenkosten geführt. Du hast also keinen finanziellen Nachteil durch die Umlage der Gebäudeversicherung.

Vermieter darf Wohngebäudeversicherung auf Mieter umlegen

Klar, als Mieter ist es zwar nicht wirklich angenehm, wenn der Vermieter die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf einen umlegt. Aber im Grunde ist es nicht anders als bei anderen Betriebskosten auch, die der Vermieter ebenfalls auf die Mieter umlegen darf. Denn laut Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung ist der Vermieter dazu berechtigt, die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umzulegen. Zu den Betriebskosten zählen nämlich die Kosten für alle Sach- und Haftpflichtversicherungen des Vermieters, die das Mietobjekt betreffen. Daher ist es wichtig, dass man als Mieter die Wohngebäudeversicherung nicht nur für den Vermieter, sondern auch für sich selbst in Anspruch nimmt. Denn nur so ist man auf der sicheren Seite, wenn es zu einem Schaden an der Immobilie kommt.

Kaminkehrer Kosten: Vermieter-Abrechnung und Mieter-Kontrolle

Du hast den Vermieter zur Abrechnung der Kosten für einen Kaminkehrer oder Schornsteinfeger verpflichtet? Das ist völlig in Ordnung. Die Kosten hierfür finden sich in der Nebenkostenabrechnung deines Vermieters wieder. Jeder Kaminkehrer hat das Recht, die Kosten für seine Arbeit auf den Mieter umzulegen. Diese Kosten werden dann gesondert ausgewiesen und du kannst sie leicht erkennen. Es ist jedoch wichtig, dass du die Kosten regelmäßig überprüfst. So kannst du eine zu hohe Abrechnung vermeiden.

Vermieter und Eigentümer: Aktuelle Änderungen und Steuervorteile beachten

2023 gibt es für Vermieter und Eigentümer einige Änderungen zu beachten. Neben den fälligen Fristen wie der der Grundsteuer, gibt es auch neue Gesetze. Zum Beispiel wird die Kostenteilung der CO2-Steuer verändert. Dadurch ändern sich auch die Förderungen für Sanierungen. Wenn du als Vermieter oder Eigentümer für deine Immobilie Fördermittel beantragen möchtest, solltest du dich gut über die aktuellen Regelungen informieren. Auch Steuervorteile, die beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Betracht gezogen werden können, sollten vorher abgeklärt werden. So kannst du deine Immobilie sicher und finanziell gewinnbringend verwalten und sorgst für eine gute Zukunft.

Betriebskosten für 80 qm Wohnung: 15% Kostensteigerung

Du musst für Deine 80 qm Wohnung im Abrechnungsjahr 2019/2020 knapp 3450,00 EUR an Betriebskosten aufbringen. Das sind leider im Vergleich zum vorherigen Jahr rund 450,00 EUR mehr, was einer Kostensteigerung von 15 Prozent entspricht. Obwohl das natürlich eine Menge Geld ist, solltest Du aber dennoch nicht an der Wartung und Pflege Deiner Wohnung sparen. Das kann sich auf lange Sicht nämlich negativ auf den Wert Deiner Immobilie auswirken.

Betriebskosten: Deutscher Mieterbund gibt Orientierung

Du zahlst Miete und musst darüber hinaus noch Betriebskosten zahlen? Das ist blöd! Laut dem letzten Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes mussten Mieter:innen im Jahr 2018 im Durchschnitt 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten aufbringen. Bei einer 70 qm großen Wohnung bedeutet das ganze dann schon fast 152 Euro an Mehrkosten, die man neben der Kaltmiete berappen muss. Es ist schon ärgerlich, dass man als Mieter:in nochmal extra für die Betriebskosten draufzahlen muss. Aber der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes gibt einem zumindest die Möglichkeit zu prüfen, ob die Betriebskosten in einem angemessenen Rahmen sind oder nicht.

Mieter und Vermieter teilen sich Wohngebäudeversicherungskosten

Meistens zahlt der Eigentümer, der auch der Vermieter ist, die Wohngebäudeversicherung. Aber manchmal gibt es im Mietvertrag eine Vereinbarung, dass die Kosten für eine Sach- und Haftpflichtversicherung, die das Gebäude, die Bewohner und deren Besucher schützt, aufgeteilt werden. Durch diese Art der Vereinbarung können Mieter und Vermieter zusammen die Kosten für die Wohngebäudeversicherung tragen. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich als Mieter darüber informierst, ob eine solche Vereinbarung im Mietvertrag enthalten ist. So bist Du und deine Besucher auf der sicheren Seite.

Vermieter muss für Reparaturen aufkommen – bis 100€!

Du hast ein Problem mit deiner Wohnung, aber du bist dir nicht sicher, ob der Vermieter die Kosten für Reparaturen übernehmen muss? Laut Gesetz ist es so, dass der Vermieter grundsätzlich für Reparaturen der Wohnung aufkommt. Allerdings kann er Reparaturen, die bis zu 100 Euro kosten, auf den Mieter abwälzen, ganz egal ob der Mieter selbst Schuld an der Schädigung ist oder nicht. Dazu muss jedoch zuerst ein Schriftstück vorgelegt werden, auf dem die Kosten und die Art der Reparatur aufgelistet sind. Du hast aber auch das Recht, einen anderen Handwerker deiner Wahl zu beauftragen, solltest du mit den Kosten des Vermieters nicht einverstanden sein. Außerdem darf der Vermieter niemals die Kosten für Reparaturen über 100 Euro auf dich abwälzen!

Zusammenfassung

Der Vermieter darf die Kosten umlegen, die mit der Vermietung in Zusammenhang stehen. Dazu gehören die Kosten für Instandhaltung, Versicherung, Steuern und Kosten für Wasser, Strom und Heizung, wenn diese direkt an die Mieter weitergegeben werden. Allerdings dürfen die Kosten nicht überhöht sein, sondern müssen angemessen sein. Außerdem darf der Vermieter nur Kosten umlegen, die tatsächlich angefallen sind.

Zusammenfassend kann man sagen, dass du als Mieter ein Recht auf Informationen über die Kosten hast, die du für deinen Vermieter tragen musst. Es ist wichtig, dass du dich über jede Kostenart, die auf dich umgelegt wird, informierst und zu jedem Zeitpunkt weißt, was du trägst. So kannst du sicher sein, dass du keine ungerechten Kosten tragen musst.

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